Wahlärztin
Der Wahlarzt ist ein Arzt Ihres Vertrauens. Vorteile dieses Systems:
- genaue Termineinteilungen
- keine langen Wartezeiten
- es steht für jede Behandlung ausreichend Zeit zur Verfügung.
- Möglichkeit eine Zweitmeinung einzuholen.
- Ihre persönliche Daten - auch die Gesundheitsdaten - bleiben
anonym, da es keine Verbindung zwischen der Praxis-EDV und dem
Computer der Sozialversicherung gibt.
Honorare
- werden direkt verrechnet. Nach jeder Ordination wird eine
Honorarnote ausgestellt. Diese kann bei der jeweiligen Krankenkasse
eingereicht werden. Es erfolgt eine Rückvergütung in Höhe von etwa
80 % des Kassenhonorars. Je nach Krankenkasse und je nach erbrachter
Leistung (im Kassensinn) ist die Ersatzleistung unterschiedlich
hoch.
Einige Zusatzversicherungen übernehmen die Bezahlung des
Wahlarzthonorars.
Rezepte
- von Wahlärzten werden von den Apotheken wie Kassenrezepte
behandelt.