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Führerscheinuntersuchung §8 FSG

Führerscheinuntersuchung

Alle Klassen, Verlängerungen und
umschreiben von ausländischen Führerscheinen
A-B-C-D-F-G,+E

Terminvereinbarung unter 0699/194 19 013

Zur Untersuchung bringen Sie bitte folgendes mit:

Die Untersuchungskosten sind per Verordnung festgelegt. Die dafür erforderlichen Gebühren sind bundesweit geregelt - §22 FSG.

Das ärztliche Gutachten darf am Tag der praktischen Fahrprüfung nicht älter als 18 Monate sein. Führerschein-Untersuchungen werden täglich durchgeführt.