Führerscheinuntersuchung §8 FSG
Alle Klassen, Verlängerungen und
umschreiben von ausländischen Führerscheinen
A-B-C-D-F-G,+E
Terminvereinbarung unter 0699/194 19 013
Zur Untersuchung bringen Sie bitte folgendes mit:
Die Untersuchungskosten sind per Verordnung festgelegt. Die dafür erforderlichen Gebühren sind bundesweit geregelt - §22 FSG.
Das ärztliche Gutachten darf am Tag der praktischen Fahrprüfung nicht älter als 18 Monate sein. Führerschein-Untersuchungen werden täglich durchgeführt.