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Umschreibung der Lenkerberechtigung

Der ausländische Führerschein kann bei jeder Führerscheinbehörde unabhängig vom Wohnsitz in ganz Österreich umgeschrieben werden.

Für einen Führerschein aus einem Nicht-EU Staat gelten folgende Regelungen:
Bei Gründung eines Wohnsitzes in Österreich ist der ausländische Führerschein 6 Monate ab Gründung des Wohnsitzes gültig.
Ohne Wohnsitz in Österreich ist der ausländische Führerschein 12 Monate ab Eintritt in Österreich gültig.
Wenn der Führerschein nicht in deutscher Sprache abgefasst ist, gilt er nur, sofern er der EU-Führerschein-Richtlinie entspricht oder in Verbindung mit einer Übersetzung.

Führerscheine aus einem der folgenden Staaten gelten als den in Österreich ausgestellten Lenkberechtigungen gleichwertig und können daher einfach umgeschrieben werden:

Für alle Klassen:
Andorra, Guernsey, Insel Man, Japan, Jersey, Kroatien, Monaco, San Marino, Schweiz.

Für die Klasse B:
Australien, Israel, Kanada, Republik Südafrika, Republik Südkorea (wenn die Lenkerberechtigung nach dem 1.1.1997 erteilt wurde), USA.

Die Inhaber/Inhaberinnen von Führerscheinen aus anderen Ländern müssen eine praktische Fahrprüfung ablegen!

Hinweis:
Auch österreichische Staatsbürger/Staatsbürgerinnen, die außerhalb der EU einen Führerschein erworben haben, müssen den ausländischen Führerschein umschreiben lassen.